Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum
Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum
Für Aufenthalte über drei Monate wird ein nationales Visum erteilt. Hierfür, sowie für Aufenthalte die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit -inklusive Praktika- führen (unabhängig von der Dauer des Aufenthalts), ist die Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehenen Wohnort erforderlich.
Das Zustimmungsverfahren dauert üblicherweise mehrere Wochen bis Monate, da auch die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt. Auf die Bearbeitungsdauer und die Entscheidungen der Ausländerbehörden kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen.
Das nationale Visum berechtigt neben dem Aufenthalt in Deutschland auch zu Reisen in andere Schengenstaaten (für eine Dauer von maximal 90 Tagen pro Halbjahr). Das Visum wird für maximal 90 Tage erteilt. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.