Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum

Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum

Für Aufenthalte über drei Monate wird ein nationales Visum erteilt. Hierfür, sowie für Aufenthalte die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit -inklusive Praktika- führen (unabhängig von der Dauer des Aufenthalts), ist die Zustimmung der Ausländerbehörde am vorgesehenen Wohnort erforderlich.

Das Zustimmungsverfahren dauert üblicherweise mehrere Wochen bis Monate, da auch die Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt. Auf die Bearbeitungsdauer und die Entscheidungen der Ausländerbehörden kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen.

Das nationale Visum berechtigt neben dem Aufenthalt in Deutschland auch zu Reisen in andere Schengenstaaten (für eine Dauer von maximal 90 Tagen pro Halbjahr). Das Visum wird für maximal 90 Tage erteilt. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.

Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum

Visabestimmungen


 Ein wichtiger Hinweis für einladende Personen, Firmen und Institutionen

Wichtiger Hinweis zur Terminvergabe !!!

Vereinbaren Sie Ihren Termin zur Visabeantragung bitte möglichst frühzeitig...

Schengenbeitritt der Schweiz seit 12. Dezember 2008

Die Schweiz wendet seit dem 12. Dezember 2008 die Vorschriften des Schengen-Besitzstands vollständig an. Seit diesem Zeitpunkt können in der Schweiz wohnhafte Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen, mit ihrem Reisepass und der Schweizer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass es eines weiteren Visums bedarf, nach Deutschland und in die übrigen Anwenderstaaten des Schengener Abkommens für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten einreisen. Die Abschaffung der Personenkontrollen im Luftverkehr ist erst für den 29. März 2009 vorgesehen. Ab 12. Dezember 2008 berechtigen auch vorher von anderen Staaten ausgestellte Schengen-Visa zur Einreise in die Schweiz. Die Schweiz stellt selbst erst seit dem 12. Dezember 2008 Schengen-Visa aus, mit denen die Einreise in die übrigen Anwenderstaaten möglich ist. Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich ab dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten.