Minderjährige Antragsteller
Minderjährige Antragsteller
Antragsteller unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten; in einzelnen Fällen kann die persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten notwendig sein. Dem Visumantrag ist daher zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile beizufügen, wenn die Eltern nicht gemeinsam mit dem Kind reisen. Bei Antragstellern unter 16 Jahren muss die Unterschrift im Visumantragsformular zudem von den Eltern geleistet werden.