Wichtige / Aktuelle Hinweise

Wichtiger Hinweis für alle Antragsteller

Folgende Dokumente müssen grundsätzlich Ihren Visa-Unterlagen beigefügt werden. Neben den in den Merkblättern genannten Dokumenten ist eine unterschriebene Belehrung / Erklärung vorzulegen, die sich mit Klick auf den unten stehenden Link aufrufen lässt. Füllen Sie das Papier bitte vollständig und gut leserlich aus, und fügen Sie es dann Ihren Visaantragspapieren bei.


Seit dem 15.01.2009 sind neben den Originalpässen bei Visumbeantragung außerdem Kopien der Reisepässe dem Visumantrag beizufügen. Es sind alle Seiten in Kopie beizufügen, die nicht leer sind. Neben dem derzeit gültigen Reisepass ist -wenn vorhanden- mindestens der letzte alte Reisepass bei Visumbeantragung mit vorzulegen. Auch hiervon sind entsprechende Kopien zu fertigen und dem Visumantrag beizufügen. Zur Erinnerung: Es werden nur Anträge mit vollständigen Unterlagen (siehe Merkblätter) zur weiteren Bearbeitung akzeptiert.


Bitte beachten Sie unbedingt, dass seit dem 15. September 2008 Visa nur noch mit Pässen beantragt werden können, welche die Unterschrift des Passinhabers tragen. Reisedokumente ohne Unterschrift könnten bei Einreise als ungültig angesehen werden.  


Bitte übersenden Sie vor Antragstellung keine Unterlagen (beispielsweise Einladungsschreiben) an die Botschaft. Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vollständig vorzulegen. Vorab unaufgefordert oder separat per Fax/Post übermittelte Unterlagen können im Visumverfahren nicht berücksichtigt werden.

Wichtig nach Erhalt des Visums

Bitte prüfen Sie die Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Richtigkeit. Insbesondere sollten Beginn und Ende der Gültigkeit des Visums überprüft und mit der Gesamtdauer des geplanten Aufenthalts abgeglichen werden. Außerdem sind die korrekte Schreibweise des Namens und Vornamens sowie die Anzahl der Einreisen zu kontrollieren. Eventuelle Fehler sind der Visastelle unverzüglich mitzuteilen. Für Probleme aufgrund eventueller fehlerhafter Einträge im Visum oder aufgrund der fehlenden Unterschrift im Reisedokument kann die Visastelle der Botschaft nicht verantwortlich gemacht werden.

Barmittel über 10.000 Euro müssen angemeldet werden

Reisende, die aus der Europäischen Union in ein Drittland ausreisen oder aus einem Drittland in die Europäische Union einreisen, sind seit dem 15. Juni 2007 verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr anzumelden. Bei Verstößen gegen die Anmeldepflicht (Nicht- bzw. Falschmeldung) drohen Geldstrafen bis zu 1 Million Euro. Mehr Informationen zu diesem Thema sowie den Anmeldebogen der Zollbehörde erhalten Sie unter dem unten angegebenen Link.  

Wichtige / Aktuelle Hinweise

Visabestimmungen


 Ein wichtiger Hinweis für einladende Personen, Firmen und Institutionen

Wichtiger Hinweis zur Terminvergabe !!!

Vereinbaren Sie Ihren Termin zur Visabeantragung bitte möglichst frühzeitig...

Schengenbeitritt der Schweiz seit 12. Dezember 2008

Die Schweiz wendet seit dem 12. Dezember 2008 die Vorschriften des Schengen-Besitzstands vollständig an. Seit diesem Zeitpunkt können in der Schweiz wohnhafte Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen, mit ihrem Reisepass und der Schweizer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass es eines weiteren Visums bedarf, nach Deutschland und in die übrigen Anwenderstaaten des Schengener Abkommens für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten einreisen. Die Abschaffung der Personenkontrollen im Luftverkehr ist erst für den 29. März 2009 vorgesehen. Ab 12. Dezember 2008 berechtigen auch vorher von anderen Staaten ausgestellte Schengen-Visa zur Einreise in die Schweiz. Die Schweiz stellt selbst erst seit dem 12. Dezember 2008 Schengen-Visa aus, mit denen die Einreise in die übrigen Anwenderstaaten möglich ist. Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich ab dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten.