Merkblätter zur Visabeantragung

Merkblätter zur Visabeantragung

Visa können für unterschiedliche Reisezwecke (Besuch, Geschäft, medizinische Behandlung, etc.) beantragt werden und erfordern somit nicht unbedingt die gleichen Dokumente zur Beantragung. Bitte lesen Sie sich das Ihrem Reisezweck entsprechende Merkblatt sorgfältig durch. Alle Merkblätter enthalten wertvolle Informationen für Sie und können Ihnen Rückfragen zur Visabeantragung größtenteils ersparen. Anfragen, deren Beantwortung sich aus der Homepage selbst ergibt, werden nicht zusätzlich einzeln beantwortet.


Bitte beachten: Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden. Antragsteller, die nicht alle geforderten Unterlagen vorlegen, müssen leider abgewiesen werden. Sie müssen in diesem Fall beim Callcenter Vodafone einen neuen Vorsprachetermin vereinbaren.


Die Aufzählung der antragsbegründenden Unterlagen in den Merkblättern kann naturgemäß keinen abschließenden Charakter haben, da über jeden Antrag individuell aufgrund der rechtlichen Vorgaben und Lage des Einzelfalls entschieden wird. Die Visastelle behält sich daher vor, weitere Unterlagen nachzufordern, die nicht in den Merkblättern genannt sind. In diesen Fällen wird der Antrag angenommen und die Möglichkeit gegeben, die Unterlagen in angemessener Zeit nachzureichen.


Minderjährige Antragsteller

Antragsteller unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten; in einzelnen Fällen kann die persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten notwendig sein. Dem Visumantrag ist daher zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile beizufügen, wenn die Eltern nicht gemeinsam mit dem Kind reisen. Bei Antragstellern unter 16 Jahren muss die Unterschrift im Visumantragsformular zudem von den Eltern geleistet werden.  

Merkblätter zur Visabeantragung

Visabestimmungen


 Ein wichtiger Hinweis für einladende Personen, Firmen und Institutionen

Wichtiger Hinweis zur Terminvergabe !!!

Vereinbaren Sie Ihren Termin zur Visabeantragung bitte möglichst frühzeitig...

Schengenbeitritt der Schweiz seit 12. Dezember 2008

Die Schweiz wendet seit dem 12. Dezember 2008 die Vorschriften des Schengen-Besitzstands vollständig an. Seit diesem Zeitpunkt können in der Schweiz wohnhafte Ausländer, die der Visumpflicht unterliegen, mit ihrem Reisepass und der Schweizer Aufenthaltserlaubnis, ohne dass es eines weiteren Visums bedarf, nach Deutschland und in die übrigen Anwenderstaaten des Schengener Abkommens für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten einreisen. Die Abschaffung der Personenkontrollen im Luftverkehr ist erst für den 29. März 2009 vorgesehen. Ab 12. Dezember 2008 berechtigen auch vorher von anderen Staaten ausgestellte Schengen-Visa zur Einreise in die Schweiz. Die Schweiz stellt selbst erst seit dem 12. Dezember 2008 Schengen-Visa aus, mit denen die Einreise in die übrigen Anwenderstaaten möglich ist. Inhaber einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis können sich ab dem 12. Dezember 2008 für bis zu drei Monate in der Schweiz aufhalten.