Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum

Für Aufenthalte, für die die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich ist, werden nationale Visa ausgestellt. Darunter fallen alle (durchgehenden) Aufenthalte mit einer Dauer von über drei Monaten unabhängig vom Reisezweck sowie kürzere Aufenthalte zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. zur Ableistung eines Praktikums, auch wenn dieses unentgeltlich ist.

Das Zustimmungsverfahren dauert üblicherweise mehrere Wochen bis Monate, da auch die Ausländerbehörde und oft noch weitere Behörden (z.B. die Bundesagentur für Arbeit) zu beteiligen sind. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung dieser Behörden vorliegt. Auf die Bearbeitungsdauer und die Entscheidungen der Ausländerbehörden kann die Botschaft keinen Einfluss nehmen. Für Visumanträge zur Aufnahme eines Studiums ist ein verkürztes Bearbeitungsverfahren vorgesehen, sofern keine Zweifel an der Finanzierung des Aufenthalts bestehen.

Das nationale Visum berechtigt neben dem Aufenthalt in Deutschland auch zu Reisen in andere Schengenstaaten (für eine Dauer von maximal 90 Tagen pro Halbjahr). Das Visum wird für maximal 90 Tage erteilt. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde einzuholen.

Am Ende der Seite finden Sie das aktuell zu verwendende Visa-Antragsformular für ein Nationales Visum. Achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Visumantrag vollständig ausfüllen und eigenhändig unterschreiben. Neben dem Antragsformular ist auch die unten abrufbare Belehrung / Erklärungauszufüllen und zu unterschreiben. Bzgl. des verwendenden Fotos beachten Sie bitte unsere Fotomustertafel (Link am Ende der Seite). Diese schreibt vor, welche Anforderungen Passfotos erfüllen müssen, die für die Visabeantragung verwendet werden sollen.

Zusätzlich zu Formular und Belehrung sind bei Antragstellung bestimmte Unterlagen vorzulegen. Da Nationale Visa für unterschiedliche Reisezwecke (Arbeitsaufnahme, Studium, Familienzusammenführung, etc.) beantragt werden können, weichen die jeweiligen Vorgaben hier ab. In den unten abrufbaren Merkblättern ist detailliert aufgeführt, welche Unterlagen für welche Visumkategorie vorzulegen sind. Bitte lesen Sie sich das Ihrem Reisezweck entsprechende Merkblatt sorgfältig durch. Alle Merkblätter enthalten wertvolle Informationen für Sie und können Ihnen Rückfragen zur Visabeantragung größtenteils ersparen. Bitte beachten: Anträge können nur mit vollständigen Unterlagen eingereicht werden. Antragsteller, die nicht alle geforderten Unterlagen vorlegen, müssen leider abgewiesen werden. Sie müssen in diesem Fall beim Callcenter Vodafone einen neuen Vorsprachetermin vereinbaren.

Die Aufzählung der antragsbegründenden Unterlagen in den Merkblättern kann naturgemäß keinen abschließenden Charakter haben, da über jeden Antrag individuell aufgrund der rechtlichen Vorgaben und Lage des Einzelfalls entschieden wird. Die Visastelle behält sich daher vor, weitere Unterlagen nachzufordern, die nicht in den Merkblättern genannt sind. In diesen Fällen wird der Antrag angenommen und die Möglichkeit gegeben, die Unterlagen in angemessener Zeit nachzureichen.

Bitte übersenden Sie vor Antragstellung keine Unterlagen (beispielsweise Einladungsschreiben) an die Botschaft. Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vollständig vorzulegen. Vorab unaufgefordert oder separat per E-Mail/ Fax / Post übermittelte Unterlagen können im Visumverfahren nicht berücksichtigt werden.

Allgemeine Hinweise zum nationalen Visum

Deutsches Eck, Koblenz

Visabestimmungen

Ein wichtiger Hinweis für einladende Personen, Firmen und Institutionen