Visa
Herzlich willkommen in Deutschland!
Auf dieser Seite haben wir Informationen für Sie zusammengestellt, die für die Beantragung eines Visums für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland relevant sind. Bitte lesen Sie die hier aufgeführten Informationen sorgfältig durch. Eine Beachtung dieser Vorgaben ist für die erfolgreiche Durchführung des Visumverfahrens zwingend erforderlich.
Die Deutsche Botschaft Kairo ist für die Bearbeitung Ihres Visumantrags nur dann zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihren Wohnsitz in Ägypten haben und wenn Deutschland Ihr alleiniges oder hauptsächliches Reiseziel ist.
Aktuelle Hinweise
Hier finden Sie wichtige, aktuelle Hinweise, insbesondere zur Abnahme von Fingerabdrücken im Visumverfahren, zu den vorzulegenden Unterlagen (Achtung: Änderungen ab 01.03.2012), Wartezeiten bei der Terminvergabe, ausnahmsweisen Schließungen der Visastelle, etc.
Terminvergabe
Hier erfahren Sie, wie Sie einen Termin zur Abgabe Ihres Visumantrages vereinbaren können. Da es aufgrund der hohen Nachfrage leider immer wieder zu längeren Wartezeiten auf einen Termin kommen kann, regen wir dringend an, Termine so früh wie möglich zu vereinbaren. Eine Antragstellung ist bereits 3 Monate vor geplanter Ausreise möglich. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass bzw. Ihre Aufenthaltserlaubnis noch mindestens 3 Monate nach geplanter Rückkehr aus Deutschland bzw. dem Schengen-Raum gültig ist.
Visumantrag
Hier erfahren Sie, welche Vorgaben ein Visumantrag erfüllen muss. Die Beantragung eines Visums folgt einem bestimmten Verfahren, das durch den sog. Visumkodex für alle Schengen-Staaten gleichermaßen vorgeschrieben ist. Zur Antragstellung sind bestimmte Antragsformulare zu verwenden und begleitende Unterlagen vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge, die den Vorgaben entsprechen, entgegengenommen werden. Antragsteller, die nicht alle geforderten Unterlagen vorlegen, müssen leider zurückgewiesen werden. Sie müssen in diesem Fall beim Callcenter Vodafone einen neuen Vorsprachetermin vereinbaren. Es liegt daher in Ihrem eigenen Interesse, die untenstehenden Informationen aufmerksam zu lesen und zu beachten.
Es sind zwei Visumarten zu unterscheiden:
- Schengen-Visum: Aufenthalt im Schengen-Raum von unter 3 Monaten pro Aufenthalt (max. 90 Tage im Halbjahr), insbes. Tourismus, Besuchsreisen, Geschäftsreisen, medizinische Behandlungen.
- Nationales Visum: Zusammenhängender Aufenthalt von über 3 Monaten, insbes. Familienzusammenführung, Studium.
Weiterführende Informationen zu den Antragsformularen, Merkblätter etc. erhalten Sie mit Klick auf die unten aufgeführten Links.
Für die Bearbeitung eines Visumantrags sind Gebühren zu zahlen. Diese Gebühren werden bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Für Einzelheiten klicken Sie bitte auf den unten stehenden Link "Visagebühren".
Passrückgabe
Nach Bearbeitung des Antrags erfolgt die Rückgabe des Passes in der Regel per Versand durch TNT oder ausnahmsweise durch persönliche Abholung.
Rücksendung bzw. Abholung der Pässe
Weiterführende Informationen / Kontakt
Hier können Sie allgemeine, weiterführende Hinweise vom Visumverfahren auf den Seiten des Auswärtigen Amtes nachlesen, sich über Besonderheiten bei der Beantragung von Visa für Minderjährige informieren und erfahren, wie sie die Visastelle bei Nachfragen erreichen können.